14. Sitzung, 11.02.2026, 10:00-12:00 Uhr
Protokoll des NFDI4Objects Community Clusters “Denkmal-, Maßnahmen-, Schutzflächen / Protected Heritage Sites”
vom 11.02.2026, 10:00-12:00 Uhr
Chair: Christian Bollacher (LAD)
Teilnehmende: 11
Agenda
Termine und Ankündigungen
Fragen und Anregungen
Bericht der Schreibgruppe
Datenmodell für Maßnahmenobjekte
Datenmodell für Schutzobjekte
1. Termine und Ankündigungen
Das nächste Treffen des Community Clusters Protected Heritage Sites findet statt am Donnerstag, den 12.03.2026 von 10:00–12:00 Uhr.
In NFDI4Objects wurde ein neues Community Cluster gegründet. Das CC Public Archaeology dient als fachliches Gremium, um Aktive und Verwaltende aus dem Bereich Citizen-Science zusammenzubringen. Es bindet die bisherige Arbeitsgruppe rund um das Projekt Fund-Logbuch in NFDI4Objects ein, soll aber zukünftig allen Interessierten offenstehen. Ein Termin für die konstituierende Sitzung steht noch nicht fest. Bei Interesse tragen Sie sich bitte in folgenden Mailverteiler ein: https://www.listserv.dfn.de/sympa/info/n4o-community-cluster-public-archaeology
2. Fragen und Anregungen
Es fand eine kurze Diskussion über das Maßnahmenobjekt statt, bezogen auf Funktion und Absicht des Modells. Die Inhalte werden unter Tagesordnungspunkt 4 protokolliert.
3. Bericht der Schreibgruppe
In der 3. Sitzung der Schreibgruppe am 09.02. wurden einige Punkte besprochen:
Vorranging wurde über Datierung gesprochen und die Möglichkeit den Extended Date Time Format (EDTF)-Standard zu nutzen, der in ISO 8601 mittels einer Erweiterung aufgenommen worden ist (ISO 8601-2:2019) und Jahresangaben in archäologischen und geologischen Zeitstufen, Zeitspannen und unvollständige Datierungen möglich macht.
Außerdem wurde über Datensätze ohne Geometrie gesprochen und wie diese dennoch in den geplanten Geodatendiensten abgebildet werden könnten. Es soll geprüft werden, ob Datensätze ohne Geometrie in einem WFS einfach mitgeführt werden können und somit wenigstens in einer tabellarischen Ansicht auftauchen.
Schließlich wurde eine Liste mit noch offenen Punkten erstellt.
Das nächste Treffen findet statt am Montag, den 23.02. von 13-14 Uhr.
Mailingliste: n4o_twg_standards_protected_heritage_sites@listserv.dfn.de4o
Wir freuen uns über Unterstützung!
4. Datenmodell für Maßnahmenobjekte
Es fand eine kurze Unterredung dazu statt, was konkrete Anwendungsfälle des Maßnnahmenobjekte-Datenmodells sein sollen. Wenn etwa das Anfragebeispiel wäre “Alle Brunnen in römischen Siedlungen, die bei einer Ausgrabung der letzten 10 Jahre entdeckt wurden”, müsste der Datensatz diese Informationen vorhalten:
Typ (Ausgrabung) ← Vorhanden
Datum ← Vorhanden
Kontext (Siedlung) ← Mittelbar vorhanden: Kulturerbeobjekt-Bezug
Datierung (römisch) ← Mittelbar vorhanden: Kulturerbeobjekt-Bezug
Befundebene (Brunnen) ← NICHT vorhanden!
Eine Auflösung des Modells bis auf Befundebene erschien im Konsens rahmensprengend für ein einfaches “Findbuch”/Register. Eventuell wäre es möglich, dass Informationen bis auf Befundebene in den beschreibenden Textfeldern bereitgestellt werden, oder auch dass der Brunnen als ein eigenes Kulturerbeobjekt (das seinerseits ein Teil des Siedlungs-KEO ist) definiert wird. Zielstellung des Maßnahme-Modells solle aber weniger das untersuchte Objekt oder inhaltliche Ergebnisse sein, sondern die Maßnahme selbst.
Feld “Beschreibung”
Dieses Feld dient der Beschreibung der Maßnahme, die Ausformulierung, welche Informationen hier genau aufgenommen werden sollen, wird in der Schreibgruppe vorgenommen. Ein Feld “Erweiterte Beschreibung”, wie es das Kulturerbeobjekt beinhaltet, erscheint in diesem Modell nicht notwendig.
Feld “Gebietseinheit”
In der Schreibgruppe wurde eine Struktur dazu entworfen:
Lagebezeichnung_Adresse
Lagebezeichnung_AmtlicherGemeindeSchlüssel
Lagebezeichnung_GeoNames
Lagebezeichnung_Freitext
Feld “Negativflächen” ⇒ “Befunde”
Ein Ergebnis des Austauschs war, dass sich unter den Begrifflichkeiten der Negativflächen zwei deutlich unterschiedliche Konzepte vermischt haben.
-
Eine definierte Fläche ist als befundnegativ zu betrachten → Hier sind keine weiteren Ergebnisse zu erwarten. Das kann bedeuten, dass vormals Befund vorhanden waren und heute nicht mehr oder dass nie welche da waren. Es wird warnend darauf hingewiesen, dass das immer nur für eine bestimmte Zeit (Supermarkt Tiefgarage: heute befundfrei - in 500 Jahren Archäologie) und für einen bestimmten Blickwinkel (Archäologisch befundleer - Paläontologisch nicht) gilt. Beispielsweise:
Eine Ausgrabung hat bis in den gewachsenen Boden stattgefunden.
Ein Kieswerk hat alles entnommen.
-
Eine Maßnahme hat stattgefunden, aber sie hat kein Ergebnis erzielt → Hier sind möglicherweise keine Befunde vorhanden oder die Maßname/Durchführung war lediglich nicht tauglich. Beispielsweise:
Ein Luftbild wurde aufgenommen, aber es wurde nichts beobachtet.
Eine Geoomagnetik wurde unternommen, aber wegen einer Bodenleitung ist das Messergebnis zu stark gestört um nutzbar zu sein.
In der Sitzung am 13.01. wurde festgehalten, dass bezüglich der Negativflächen Ziel sein sollte, das abzubilden, was bei den Datenhaltenden realistisch verfügbar ist.
In den bestehenden Systemen werden Negativflächen nicht einheitlich dargestellt. z.B. wird nur festgehalten, dass es keine Befunde gibt. Die archäologischen Ergebnisse werden in der Regel nicht im Maßnahmen - sondern im Kulturerebeobjekt mitgeführt.
Nach einer Grabung entstehende Negativflächen sind der Definition nach immer noch Kulturerbeobjekte. In einigen Einrichtungen wird dies allerdings nicht so geführt, hier ist lediglich aus der Kombination verschiedener Informationen und Objekte erkennbar, was eine Negativfläche ist, also z.B. aus der Kombination mit Schutzflächen.
Kulturerebeobjekte sollten im Fall von Negativbefunden möglichst nicht gelöscht werden, wobei dies natürlich im Ermessen der Fachbehörde liegt. Eine Geometrie kann daher auch nicht zwingend vorgeschrieben werden (z.B. für den Fall einer Wüstung).
Mit dem Standard soll ein erstes Modell entwickelt werden, das die vielen verschiedenen Erfassungsstrategien integrieren kann. Das Modell kann daher keine Informationstiefe bieten, sondern dient vor allem der ersten Orientierung. Wer mehr Informationen möchte, kann sich an das jeweils zuständige Fachamt wenden.
Das vorläufige Arbeitserbenis ist also, den Fall 1 in Richtung des KEO-Modells zu verschieben. Der Fall 2 (Maßnahmen ohne Ergebnis) verbleibt im Maßnahmenobjekt und wird zweigeteilt dargestellt. Dazu soll jeweils mit ja/nein angegeben werden können, ob bei der jeweiligen Maßnahme Befunde beobachtet werden konnten und ob Funde entnommen worden sind.
5. Datenmodell für Schutzflächenobjekte
Definition: „Ein geografisch verortbares Datenobjekt, an dem ein denkmalpflegerisches, archäologisches oder paläontologisches Schutzgebiet mit gesetzlich geregelten Auflagen dauerhaft oder temporär vorliegt.“
Abweichend zu den übrigen Definitionen wird nur der Präsensfall verwendet, da bei den Schutzflächen der aktuelle Schutzflächenstand als ausreichend gesehen wird. Die Notwendigkeit nicht mehr bestehende Schutzflächen mit aufzunehmen, wird unter den Anwesenden nicht gesehen.
Feld “Geometrie”
Diskutiert wird, inwiefern es notwendig ist, auch bei den Schutzflächen die Möglichkeit anzbieten, Linien und Punkte als Geometrie anzugeben. Tatsächlich scheint es Fälle zu geben oder gegeben zu haben, bei denen Linien oder Punkte genutzt wurden, die allerdings nachträglich zu Flächen gemacht werden. Die Anwesenden einigen sich darauf, ausschließlich Polygone zuzulassen. Wenn etwas anderes übermittelt werden soll, muss es gepuffert werden.
Kategorie Rechtsstatus
In der Kategorie Rechtsstatus soll nicht nur die Schutzfläche angegeben werden, sondern auch die Rechtsfolge. Das Feld “Flächenart” ergibt sich aus dem eigenen Denkmalschutzgesetz, z.B. Schutzfläche, Denkmalfläche etc. Darauf gemappt soll auch die Rechtsfolge ersichtlich sein, z.B. Bauverbot. Weitere Felder sind die “gesetzliche Grundlage” (hier wird der entsprechende Paragraph des Denkmalschutzgesetztes angegeben), der Rechtsstatus (beantragt, angenommen, aufgelöst) sowie die Statusdauer im Fall von temporären Schutzgebieten.
Der Rechtsstatus “aufgelöst” erscheint nicht notwendig, da man sich darauf geeinigt hat, nur aktuelle Schutzflächen aufzunehmen.
Es wird der Vorschlag gemacht, grundsätzlich festzuhalten, dass bei Schutzflächen vieles nicht gestattet ist, und man sich entsprechend erkundigen muss. In Sachsen wird in der Regel nicht angegeben, welche Folgen ein Denkmal hat. Das ist vielmehr Verhandlungssache und dazu gibt es auch keine Datensätze. In anderen Bundesländern gibt es die Folge “Erlaubnispflicht”.
Folgen sollten wenn, dann separat festgehalten werden, unabhängig von der Flächenart und nicht verpflichtend.
Eine Gegenüberstellung der Landesgesetze sollte allerdings gut machbar sein Ein Mapping erscheint gut möglich. Die Folgen in diesem Modell ganz wegzulassen würde wenig Mehrwert des gesammten Modells bedeuten.
Das Thema wird in die nächste Sitzung vertagt. Bis dahin sollen sich alle noch einmal in Ruhe Gedanken machen, wie Rechtsfolgen abgebildet werden könnten und sich darüber in ihren eigenen Häusern beraten.
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