2. Sitzung, 02.04.2025, 12:30-14:30 Uhr

Protokoll des NFDI4Objects Community Clusters “Denkmal-, Maßnahmen-, Schutzflächen / Protected Heritage Sites”

vom 12.03.2026, 10-12 Uhr

Chairs: Ulrich Himmelmann (GDKE), Christian Bollacher (LAD)
Teilnehmende: 31

Agenda

  1. Begrüßung und Vorstellung der Moderator:innen

  2. Termine und Ankündigungen

  3. Fragen und Anregungen aus der vergangenen Sitzung

  4. Arbeitsphase: Vorschläge von Datenmodellen

1. Begrüßung und Vorstellung der Moderator:innen

Die Chairs begrüßen die Anwesenden, stellen das Programm für die Sitzung vor und die Moderator:innen.

2. Termine und Ankündigungen

Die nächste Sitzung des CCs findet statt am 12. Mai von 10-12 Uhr. Es wird auf die noch laufende Umfrage zu Fundstellen- und Denkmaldaten-Standards in Deutschland hingewiesen, die noch bis zum 13. April 2025 läuft, und auf das Kolloquium im Rahmen der VLA Jahrestagung in Trier am 3. Juni 2025.

3. Fragen und Anregungen aus der vergangenen Sitzung

Die in der konstituierenden Sitzung via Particify eingebrachten Fragen und Anregungen werden vorgestellt und kommentiert:

  1. Welche Standards sollen für die Erschließung der Kulturdenkmale berücksichtigt werden? Hier geht es ja nicht nur um Geodaten sondern auch um Objektdaten.

Antwort: Ziel ist es, sich auf einen Minimaldatenstandard zu einigen. Die Objekte bzw. Flächen, in denen es in diesem Cluster geht, haben alle Geodaten, brauchen aber natürlich auch beschreibende Felder.

  1. Wie schaffen wir eine Standardisierung vor dem Hintergrund des Dilemmas, dass alle Bundesländer Kulturdenkmale unterschiedlich definieren? Mindestens die Daten-Anforderungen der Gesetze/Verordnungen bezüglich Denkmallisten sollten abbildbar sein.

Antwort: Ziel ist kein Gesamtverzeichnis aller Kulturdenkmale in Deutschland, sondern wir wollen die Möglichkeit schaffen, Daten von verschiedenen Datenhaltenden zusammenzubringen, also Schnittstellen definieren, um die Daten austauschbar zu machen. Darauf aufbauend sollen dann auch Dienste, Tools zur Verfügung gestellt werden, die ein Mapping ermöglichen.

  1. Für die Veröffentlichung von Objekten (auch archäologischen Objekten) gibt es den sog. Minimaldatensatz - www.Minimaldatensatz.de. Er beschreibt Kerninformationen, die von fast allen regionalen, nationalen und internationalen Kulturerbeportalen angefragt werden.

Antwort: Dieser Minimaldatensatz wird als Grundlage in einem anderen Arbeitsbereich von NFDI4Objects genutzt, in dem es um Fundstücke, museale Objekte geht (CC “Collection Management” https://www.nfdi4objects.net/portal/ccs/cc6_collection_management/). Für uns ist der Datensatz leider keine Grundlage, da wir uns auf die unbeweglichen Denkmale konzentrieren.

  1. Es gibt bereits INSPIRE als genormte Datenstruktur für Denkmaldaten. Welchen Sinn macht es, darüber hinaus noch Festlegungen zu treffen?

Antwort: INSPIRE ist ein europaweiter Standard und bildet natürlich die Grundlage unserer Arbeit. Allerdings umfasst INSPIRE keine Informationen zu Maßnahmen, Denkmälern und Citizen Science, sondern passt am ehesten zu Schutzflächen. INSPIRE muss beachtet, aber in vielen Bereichen für unsere Zwecke erweitert werden.
Andererseits veröffentlichen bereits viele Landesämter INSPIRE-konforme Daten, die über die Schutzgebiete und den rechtlichen Veröffentlichungszwang hinausgehen, z.T. mit Zugriffsschutz. Beispielweise teilt RLP seine Daten mit den Unteren Denkmalschutzbehörden über einen Passwortschutz. So etwas ist für unsere Standards ebenfalls denkbar. Wichtig ist: Niemand wird einfach irgendwelche Daten teilen, sondern wir legen als Gemeinschaft fest, welche Stufen und welchen Schutz es geben soll, und die Datengebenden entscheiden, welche Daten veröffentlicht werden.

Hinweis: Die Felder, die INSPIRE-ähnlich oder in CIDOC sind, müssen unbedingt gemappt werden. Dafür ist Unterstützung der Landesämter nötig, weil nur die wissen, was ihre Felder bedeuten.

  1. Erschließung von Daten für die Öffentlichkeit

Antwort: Wir schaffen die Möglichkeit, d.h., wenn später jemand die Daten veröffentlichen möchte, kann er das machen. Wir werden aber kein Tool erstellen, in dem alle Denkmaldaten Deutschlands enthalten sind. Die Entscheidung Daten zu veröffentlichen liegt immer beim Datengeber. Hilfreich wäre allerdings, wenn wir uns einigen könnten, dass wir gewisse Datensätze öffentlich zugänglich machen. Denn viele unserer Daten, die nicht öffentlich zugänglich sind, wären völlig unproblematisch zu veröffentlichen, und das könnte ein großer Mehrwert sein. Das gilt z.B. für Metadaten.

  1. Kooperation mit Arbeitsgruppe BIM und Bauforschung im N4O-CC-Bauforschung

Antwort: Da gibt es auf jeden Fall Berührungspunkte und eine Zusammenarbeit ist sehr willkommen.

  1. Linked Data

Antwort: Verbindungen und dauerhafte Verlinkungen zu schaffen ist wichtig, funktioniert allerdings aus juristischen und technischen Gründen nicht für Daten, die in Landesdenkmalämptern liegen, denn die Datenbanken von Behörden sind entsprechend geschützt. Die Verknüpfung soll allerdings durch die NFDI-ID ermöglicht werden.

  1. Inwieweit sind die internationalen Standards CRMarchaeo -> https://cidoc-crm.org/crmarchaeo und CRMba Home -> https://cidoc-crm.org/crmba bekannt?

Die Standards sind bekannt, aber für die unmittelbaren Aufgaben und Ziele dieses CCs nicht relevant. CIDOC CRM ist Teil der N4O Objekt-Ontologie.

  1. Zum Archäologischen Stadtkataster Trier: Relevanz für die Forschung? Was bringt hier ein länderübergreifender Datenaustausch? Wurden Gewölbekeller und Aspekte der Baudenkmalpflege berücksichtigt?

Das Stadtkataster Trier ist ein Anwendungsbeispiel für Maßnahmenkartierung als Ampelkartierung, wo Archäologie in welchem Umfang zu erwarten ist. Grundlage sind Daten, die absolut forschungsrelevant sind. Der Datenaustausch ist z. B. besonders in Ballungsräumen relevant, etwa bei länderübergreifenden Baumaßnahmen, und wichtig für Bauvorhaben. Im konkreten Fall des Stadtkatasters wurde die Baudenkmalpflege einbezogen und es wurden alle Keller berücksichtigt.

  1. Wie genau sollen diese Standards bei uns umgesetzt werden?

Antwort: Es gibt in NFDI4Objects einen Prozess über mehrere Stufen bis zur Entwicklung eines Standards. Das Community Cluster ist die erste Stufe. In einer TWG entsteht dann ein Papier, das das, worauf wir uns geeinigt haben, ausformuliert. Das Papier durchläuft bestimmte Gremien und wird schließlich als Empfehlung veröffentlicht. Auf diesen öffentlich zugänglichen Standard kann man sich dann berufen. Detailfragen zum Standardisierungsprozess können auf Nachfrage gerne noch detaillierter beantwortet werden.

  1. Wenn EU-weite NFDI eines der (ferneren Ziele) ist, gibt es vergleichbare NFDI-Cluster oder -prozesse in anderen Ländern?

Antwort: Vergleichbar aufgrund des deutschen Föderalismus nicht. Ähnliche Bestrebungen in anderen europäischen Ländern laufen eher zentralisiert, dort eher top-down, bei uns eher bottom-up.

  1. Welche Plattform soll genutzt werden?

Antwort: Keine. Es geht nicht um die Entwicklung einer Austauschplattform, sondern um die Strukur, in der die Daten angelegt sind, damit sie im Start- und Zielsystem kompatibel sind.

  1. Beim Austausch von Informationen können z.B. auch personenbezogene Daten enthalten sein. Wie wird die Rechteverwaltung organisiert?

Antwort: Das ist nicht anders, als wenn wir ohne einen Standard Daten rausgeben. Die Ämter entscheiden, wer welche Rechte hat.

  1. Wer übernimmt den dauerhaften Betrieb, die Wartung des Downloaddienstes?

Antwort: Es gibt keinen Downloaddienst, wir bieten die Möglichkeit Dienste zu machen, die einem Standard folgen, den wir hier definieren.

  1. Wer schließt Vereinbarungen zur Datennutzung (was im Moment gängige Praxis ist, Verträge mit unseren Datennutzern zu schließen)?

Antwort: Es gibt weiterhin bilaterale bzw. Vereinbarungen zwischen Datenhaltern und Datennutzern, ändern wird sich nur, dass im Hintergrund beide den selbsen Standard nutzen die somit kompatibel sind. Oder vielleicht werden auch bestimmte Daten öffentlich unter bestimmten Lizenzen zur Verfügung gestellt, wo dann drinsteht, dass man bestimmte Sachen mit Daten machen darf und andere nicht. Wichtig ist nur, dass alle den gleichen Standard nutzen.

  1. Wer kümmert sich dauerhaft um technische und inhaltliche Fragen zu den bereit gestellten Daten usw.

Antwort: Wir erarbeiten nur den Standard für den Austausch, verantwortlich sind gleiche Personen wie vorher

  1. Wir als Landesamt sehen ein großes Probelm beim Austauch von Daten aus der Maßnahmenebene, da hier viele personenbezogene Daten enthalten sind. Diese Daten können wir nicht rausgeben. Hier können wir uns nur einen bilateralen Austausch vorstellen.

Antwort: Bei dem Standard geht es nicht darum, einen großen “Datenpool” zu erstellen. Die Ämter entscheiden selbst, welche Daten sie zur Verfügung stellen, und wem. Der Standard kann dann auch bei einem bilateralen Austausch verwendet werden, damit die Daten in beiden Systemen gleich bzw. kompatibel sind. Der Standard selbt ist der Mehrwert.

Umbenennung Denkmalfläche

Aufgrund der Rückmeldung, dass die Bezeichnung “Denkmalfläche” irreführend ist, wird nach einem neuen Begriff gesucht. Erste Vorschläge sind: Denkmalobjekt, Kulturobjekt, Ergebnisobjekt, Archäologiefläche.

Hintergrund: Der Denkmalbegriff im Datenmodell meint Flächen, auf denen archäologische oder baudenkmalpflegerische Befunde vorliegen, vermutet werden oder vorgelegen haben, auch wenn sie bereits zerstört sind.

Diskussion:

  • Der Begriff “Denkmalobjekt” ist nicht zutreffend, weil er impliziert, dass ein Denkmal vorhanden ist. Es geht aber um die Begriffsebene, auf der Informationen gesammelt werden unabhängig davon ob das Objekt/der Befund noch existiert oder bereits zerstört wurde.

  • Die Archäologiefläche ist ein ungünstiger Begriff, weil er die Baudenkmalpflege ausschließt. Der Begriff stammt aus dem ADeX Standard und ist hier gut definiert, müsste für den Zweck des Austauschstandards um den denkmalpflegerischen Aspekt ergänzt werden. (Definition nach ADeX: Eine Archäologiefläche ist eine Fläche, an der mindestens ein archäologisch qualifiziertes bzw. relevantes Ergebnis vorliegt/vorgelegen hat oder vermutet wird)

  • Vorschlag: Denkmalfachliche Fläche

  • Der Begriff “Ergebnisobjekt” ist vom Wortklang stark mit den Maßnahmen verbunden, die zur Entdeckung oder Definition des “Denkmals” geführt haben. Diese Verbindung muss aber nicht zwingend im Datenmodell angegeben werden, da einige Landesämter diese Information aus ihren Systemen vielleicht gar nicht bespielen können (z. B. bei Altdokumentationen, die noch nicht digitalisiert sind.)

  • Ein englischsprachiger Begriff könnte vielleicht durch die “Schwammigkeit” helfen, um weg von dem irreführenden Begriff “Fläche” zu kommen. Neuer Vorschlag: Cultural Heritage Item

  • Anmerkung: Der Begriff setzt auch das Vorhandensein einer archäologischen Substanz voraus und passt entsprechend nicht. Außerdem wird auch eine deutsche Bezeichnung gebraucht.

  • Überlegung, ob man “immobil” oder “ortsfest” in die Definition aufnehmen sollte, um eine Verwechslung mit beweglichen Kultuobjekten wie Funden und eine Anwendung des Standards im musealen Bereich zu verhindern.

Abstimmungsergebnis

(20 Antwortende, multiple choice)

  • Denkmalfläche (10%)

  • Archäologiefläche (0%)

  • Ergebnisobjekt (20%)

  • Kulturobjekt (20%)

  • Kulturerbeobjekt (60%)

  • Denkmalfachliche Fläche (10%)

  • Historisch relevante Fläche (10%)

  • Denkmalfachliche Flächeninformation (10%)

  • Museal und regional-kulturhistorisches Subjekt (10%)

4. Arbeitsphase: Vorschläge von Datenmodellen

In der Arbeitsphase werden die Entwürfe für die Datenerfassung zum Austausch von Denkmal-, Maßnahmen- Schutzflächen und CitizenScience-Objekten weiter diskutiert. Dazu werden die Kommentare aus dem Particify-Live-Feedback der ersten Sitzung mit einbezogen.

Anmerkungen zu den Feldern des Datenmodells zu Kulturerbeobjekten (ehemals Denkmalobjekte):

  1. Feld Georeferenzierung: neue Bez.: Geometrie

Georeferenz ist als Begriff untauglich, “Art der Geometrie” oder einfach nur “Geometrie” wäre sinnvoller

Hinweis: Das Feld dient als Hinweis auf die geographische Lage, die mittels Koordinaten angegeben sein soll. Mögliche Geometrien können Multipolygone, Multilinie und Multipunkte sein. Es geht nicht darum, dass im Datensatz angegeben sein soll, um was für eine Geometrie es sich handelt.

  1. Feld Sichtbarkeit: unwichtig, weg

Begründung: Ist heute schwierig zu differenzieren, nützt uns nichts

  1. Feld Erhaltung: bleibt

Diskussion: Die Erhaltung ist häufig nur eine Vermutung, bzw. kann sehr kleinteilig werden (nur teilerhalten, zu xx % erhalten, geändert etc.)

Sollte trotzdem drinbleiben, da das Feld aus der Sicht der Baudenkmalpflege relevant ist.

Die heutige Existenz der Objekte ist für die Öffentlchkeit relevant.

  1. Datenhaltendes System: bleibt

Begründung: relevant, wenn die Herkunft von Daten feststellt werden soll, da einige Ämter (u. a. strukturell oder historisch bedingt) mit mehreren Datenbanksystemen arbeiten.
Überlegung: Anstelle von “Datenhaltendes System” “Provenienz der Daten”?

Weitere vom Plenum geäußerten Kommentare zu den Entwürfen wurden direkt in die entsprechenden Tabellen aufgenommen:

Die nächste Sitzung des CCs findet statt am 12. Mai von 10-12 Uhr.

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