5. Sitzung, 16.06.2025, 10:30-12:30 Uhr

Protokoll des NFDI4Objects Community Clusters “Denkmal-, Maßnahmen-, Schutzflächen / Protected Heritage Sites”

vom 16.06.2025, 10:30-12:30 Uhr

Chairs: Ulrich Himmelmann (GDKE), Christian Bollacher (LAD)

Teilnehmende: 24

Agenda

  1. Begrüßung und Tagesordnung

  2. Termine und Ankündigungen

  3. Rückblick zum VLA Kolloquium

  4. Benennung 1. Datenmodell

  5. Arbeitsphase

1. Begrüßung und Tagesordnung

Die Chairs begrüßen die Anwesenden, eröffnen die Sitzung und stellen die Tagesordnung vor. Uli Himmelmann wird durch Stephanie Metz (GDKE Mainz) vertreten.

2. Termine und Ankündigungen

Das nächste Treffen des CCs findet statt am Montag, 07.07., 11:00–13:00 Uhr (6. Sitzung).

3. Rückblick zum VLA Kolloquium

Die Jahrestagung des Verbands der Landesarchäologien und das damit verbundene wissenschaftliche Kolloquium zum Thema „Forschungsdatenmanagement im Spannungsfeld zwischen Wissenschaft und Verwaltung“ am 03. Juni haben gezeigt, dass alle Landesarchäologien an den gleichen Themen und Herausforderungen im Bereich des Forschungsdatenmanagements arbeiten. Es herrscht trotz der Schwierigkeiten Zuversicht, dass bestehende Hürden überwunden werden. Auch wurde deutlich, dass die im CC vorangetriebene Arbeit zur Entwicklung eines gemeinsamen Standards zum Datenaustausch sinnvoll und wichtig ist, um die Daten der Ämter FAIR und bundesweit austauschbar zu machen. Am Ende soll ein gemeinsames “Fund-Buch”-entstehen, das (Meta-)Daten für alle auffindbar macht.

Auf dem VLA Kolloquium wurden auch die ersten Ergebnisse der Umfrage zu Fundstellen- und Denkmaldaten-Standards in Deutschland vorgestellt, die im März und April dieses Jahres den Zustand ermittelte, wie in Deutschland Denkmal- und Fundstellendaten strukturiert und beschrieben werden. Nähere Informationen zur Umfrage sind auf der N4O-Webseite zu finden, das auf dem Kolloquium präsentierte Poster ist auf Zenodo veröffentlicht.

4. Benennung 1. Datenmodell

Wie in der vergangenen Sitzung angekündigt, wurden die Namensvorschläge mit dem bisherigen Diskussionsstand an alle Mitglieder des CC per Mailverteiler zur Abstimmung verschickt. Bislang ist die Teilnehmendenzahl gering, deshalb wurde sich darauf geeinigt, die Abtimmung bis 23:59 Uhr am 16.06.2025 zu verlängern. Die Definition des zu benennenden Modells lautet:

“Ein Datenobjekt, das einen geografisch verortbaren Punkt oder Bereich beschreibt,
an dem mindestens ein denkmalpflegerisches, archäologisches oder paläontologisches Ergebnis nachgewiesen vorliegt oder vorgelegen hat”.

Wichtig ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass es bei dieser Benennung lediglich um einen Namen für das Datenmodell geht, der ein Alias zu den in den Landesämtern üblichen Bezeichnungen bildet. An den Systemen der Ämter wird nichts geändert, der Name hat außer einem Erkennungswert bezgl. des Inhalts keinen Effekt.

5. Arbeitsphase

Die hier besprochenen Datenmodelle sollen möglichst auch mit Kolleg:innen in den jeweiligen Institutionen diskutiert werden. Kommentare und Anregungen können jederzeit gerne per E-Mail an das Moderatorenteam geschickt werden.

Bei den hier als Diskussionsgrundlage gezeigten Datenmodellen handelt es sich um schematische Darstellungen, die für die bessere Lesbarkeit in Excel-Tabellen angelegt wurden. Letztlich werden die Felder selbstverständlich in eine Datenbankstruktur überführt.

5.1 Kategorie Verortung

  • Feld “Adresse” -> neu: “Lagebezeichnung”

Für das Feld “Adresse” besteht die Diskussion, ob und in welcher Form eine Adressangabe notwendig ist, insbesondere da alle Einträge eine gültige Georeferenz haben sollten. Da sich Adressen (Straßennamen, Hausnummern etc.) ändern können, besteht die Frage, ob und inwiefern eine Adresshistorie abgebildet werden kann und soll.

Grundsätzlich ist ein Adressfeld wichtig für die Baudenkmalpflege.

Es bestehen mehrere Optionen, wie eine Adressbezeichnung als sekundäre Verortung angegeben werden kann: Freitextangabe von Stadt, Straße, Hausnummer, idealerweise mit dem Zeitpunkt der Eintragung; ALKIS-Referenz; Abfrage über Geodaten u.a.

Die genaue Adressangabe kann aus Gründen des Datenschutzes eine Veröffentlichung der Daten verhindern. Der Datenschutzfaktor ist vermutlich in den Ländern unterschiedlich umgesetzt und bisweilen Auslegungssache; während viele Länder die Adresse in der Denkmalliste veröffentlichen, ist diese Angabe in anderen Ländern geschützt. Auch wenn eine Adressangabe im Datenmodell sinnvoll ist, sollte sie nicht verpflichtend sein, um diese Problematik einzubeziehen.

Entscheidend ist auch die Frage, wozu die Adressangabe dienen soll: Geht es um die Suche nach Denkmälern/Objekten an einem Ort, dann kann über die Georeferenz bzw. eine Hintergrundkarte gesucht werden; oder ist die Adresse eine Ansprache des Objekts und gehört entsprechend zum Namen des Objekts?

Das Adressfeld soll auch Objekte mit wager Verortung ermöglichen, z.B. mit einem Polygon und der Angabe “neben der Bundesstraße” (Beispiel). Die Genauigkeit der Lage hingegen wird mit dem Feld “Genauigkeit” (umbenannt in “Lagegenauigkeit”) angegeben (s.u.).

Die Adresshistorie kann sinnvoll sein, allerdings füllt sie das Feld ggf. sehr schnell. Zudem können nicht alle ein solches Feld bedienen.

Neuer Vorschlag: Statt “Adresse” wird das Feld in “Lagebezeichnung” umbenannt. Es bleibt ein Freitextfeld. Was und wie viel als Adresse angegeben wird, ist den Landesämtern überlassen.

  • Felder “Genauigkeit” -> neu: “Lagegenauigkeit”; Feld “Datenerhebungsqualität”

Hier gilt es zu klären, was genau die Felder beschreiben, und welche Feldtypen geeignet sind.

Das Feld “Genauigkeit” soll angeben, wie genau die angegebene Georeferenz ist, also ob es sich bei der Geometrie um einen größeren Raum handelt oder um eine exakte Fundstellenverortung.

Das Feld “Datenerhebungsqualität” soll die Methode der Fundstellenverortung angeben, also ob die Georeferenz aus einer GPS-Einmessung stammt, aus alten Unterlagen rekonstruiert ist o.ä.

Eine Einigung auf einen Thesaurus für die Lagegenauigkeit ist sinnvoll. Die Genauigkeitsangaben müssen dann entsprechend genau definiert bzw. erklärt werden. Es gibt bereits ähnliche Thesauri in manchen Bundesländern und für andere Datenmodelle:

Für ADeX wurde bereits eine Gliederung für Genauigkeiten von Koordinatenangaben erstellt; s. https://www.landesarchaeologien.de/fileadmin/mediamanager/004-Kommissionen/Archaeologie-und-Informationssysteme/ADeX/ADeX_1-2_Doku.pdf

Im Rheinland gibt es eine Abstufung zur Genauigkeit zwischen <0,5 m und bis auf Kreisebene.

Zu diskutieren ist, ob sich die Genauigkeitsangabe auf die Erfassung oder auf die Herausgabe der Daten bezieht. Grundsätzlich streben die Landesämter eine möglichst genaue Datenerfassung an. Die Herausgabe der Daten mit genauer Georeferenz ist je nach Adressatenkreis unterschiedlich, andere Behörden (z.B. untere Denkmalschutzbehörden) haben ein berechtigteres Interesse an der genauen Lage als ggf. die breite Öffentlichkeit. Zu diesem Zweck könnte eine einfache Angabe, dass die Georeferenz in bestimmten Fällen verunklart wurde, ausreichen. Die Thematik soll im Rahmen der Schutzflächen noch einmal aufgegriffen werden.

Die Angabe der Lagegenauigkeit wird u.a. zu Forschungszwecken benötigt und sollte entsprechend als optionales Feld bestehen. Die Angabe soll aber kein Pflichtfeld sein, den datenhaltenden Institutionen obliegt die Entscheidung.

Das Feld “Genauigkeit” wird in “Lagegenauigkeit” umbenannt, um Verwirrungen zu vermeiden. Das Thema Verunklarung der Georeferenz wird im Rahmen der Schutzfläche diskutiert. Die Kategorien bzw. der Thesaurus für die Genauigkeitsangabe muss noch festgelegt werden.

  • Feld “Denkmalverbleib” -> neu: “Translozierung”

Beim Denkmalverbleib geht es nicht um bewegliche, sondern um unbewegliche Objekte, die transloziert werden. Diesen Umstand gibt es überraschend häufig. Wichtig ist zu vermerken, ob es sich bei der angegebenen Georeferenz um den neuen oder den Originalstandort handelt.

Für eine Suchbarkeit ist es sinnvoll, diese Angabe separat, außerhalb der Beschreibung anzugeben.

Die Angabe in den datenhaltenden Systemen ist nicht konsistent. Hier muss ein Mittelweg gefunden werden, der auch zukünftigen Änderungen der Systeme offen steht.

Der Name Denkmalverbleib ist irreführend, da das Denkmal transloziert wird. Der Schutzstatus kann am ursprünglichem Standort weiterbestehen, es gibt aber auch den Fall, dass der Schutzstatus beim translozierten Objekt bleibt.

Die Translozierung ist eine Maßnahme, nähere Informationen zum Vorgang sollten als Maßnahme angelegt werden. So wird das bereits in einigen Ländern gehandhabt.

Sofern zwei Objekte - eins zum alten, originalen Standort und eins zum translozierten Standort - angelegt wurden, ist eine Verknüpfung zwischen beiden Datensätzen wünschenswert.

Statt “Denkmalverbleib” wird das Feld in “Translozierung” umbenannt. Die Angabe erfolgt binär als ja/nein. Zu diskutieren ist, ob ein weiteres Feld “Standort” ergänzt wird, das angibt, ob es sich beim Objekt um den Originalstandort oder den neuen, translozierten Standort handelt (oder ob der ursprüngliche Standort unbekannt ist). Nähere Informationen könnten in die Beschreibung. Der Schutzstatus des Denkmals sollte bei den Schutzflächen behandelt werden. In einer nächsten Sitzung sollte geprüft werden, ob die datenhaltenden Institutionen diese Felder bedienen können.

  • Feld “Gesichert negativ bis” und Diskussion um Negativflächen

Das Feld “Gesichert negativ bis” soll zur Einbeziehung von Negativflächen bzw. Befundleere dienen. Als Vorbild diente die Angabe im Archäologischen Stadtkataster Trier. Die Angabe gibt die Tiefe (in Höhenmetern über Normalhöhennull) an, bis zu der eine Fläche untersucht wurde oder bis zu der durch moderne Baumaßnahmen oder Eingriffe keine archäologischen Befunde zu erwarten sind.

Problematisch ist, dass die Eingriffstiefe innerhalb einer untersuchten Fläche variieren kann.

Fraglich ist, wie aussagekräftig die Tiefe ist, da sie von der Prospektions- bzw. Untersuchungsmethode abhängt. Eine Angabe, mit welcher Sicherheit die Befundleere vorliegt, ist ggf. sinnvoller bzw. aussagekräftiger.

Eine Eintragung von Negativflächen allein gibt es kaum/nur bedingt in den Landesämtern, z.T. fällt die Angabe in den Bereich der Maßnahmen.

Der Negativbefund ist als forschungstheoretischer Ansatz für die Forschung relevant und wird z.T. abgefragt. Wichtig ist aber v.a. die Begründung der Befundtiefe bzw. woher die Erkenntnis der Befundleere kommt.

Die Angabe ist aus bauplanerischer Sicht interessant, um Bauvorhaben auf die zu erwartende archäologische Befundlage abzustimmen.

In der Vergangenheit wurden stellenweise sog. Kellerkataster geführt, allerdings nicht immer digital. Diese gehen in eine ähnliche Richtung, da die moderne Eingriffstiefe erfasst wurde.

Hinweis, dass die moderne Eingriffstiefe z.B. durch Bebauung auch zu neuen Denkmälern führen kann, z.B. wenn Keller als Denkmäler klassifiziert werden. In solchen Fällen wird die einstige vermeintliche Befundleere zu einem Objekt.

Überlegung, Negativflächen aus diesem Datenmodell auszuklammern und als eigenen Flächentyp separat zu behandeln. Der Vorteil wäre, dass dieser Flächentyp separat genauer beschrieben werden könnte.

Als Zwischenlösung könnte im Objektmodell ein Feld “Archäologiefrei” mit binärem Feldwert (ja/nein) ergänzt werden. Die Tiefe bzw. Auslegung der “Archäologiefreiheit” könnte den datenhaltenden Institutionen überlassen sein. Bei Bedarf könnte auch eine Klassifizierung in archäologiefrei - ja/nein/teilweise erfolgen.

Die Angabe, ob eine Fläche “archäologiefrei” bzw. eine Negativfläche ist, ist oft nur aus der Grabungsdokumentation abzulesen und nicht im System hinterlegt. Insbesondere die Eingriffstiefe ist i.d.R. nicht automatisch auslesbar. In solchen Fällen würde das Feld oft leer bleiben, was nicht Sinn des Modells ist. Statt “archäologiefrei” wird “befundfrei” vorgeschlagen, um die Baudenkmalpflege einzubeziehen. Der Begriff findet sich allerdings nicht wirklich im Vokabular der Baudenkmalpflege.

Hinweis: Auch bei den Feldnamen geht es lediglich um Alias-Begriffe, die als eindeutige Erkennung dienen. Die Feldbezeichnung in den internen Datenbanksystemen wird nicht berührt. Eine Verbindung soll über mappings erfolgen.

Es sollte differenziert werden zwischen “Befundfreiheit” oberirdisch und unterirdisch, da hier Unterschiede vorliegen können.

Grundsätzlich ist die Diskussion um die Erfassung und Ablage bzw. den Austausch von Negativflächen gut und wichtig, und sollte gerade im Hinblick auf zukünftige Weiterentwicklungen der Denkmalsysteme gedacht werden.

Statt “Gesichert negativ bis” wird das Feld vorläufig in “befundfrei” umbenannt und als binärer Feldtyp angelegt. Der Begriff ist vorläufig und sollte noch einmal diskutiert werden, allerdings wird auch hier nur ein Alias benötigt.
Grundsätzlich sollte in den datenhaltenden Institutionen diskutiert werden, wie mit Negativflächen umgegangen wird, und ob es einen Bedarf am Austausch dieser Flächen gibt. In einem zweiten Schritt gilt es dann zu diskutieren, ob die Negativflächen im Rahmen des Objektmodells abbildbar sein sollten, oder ob hierzu ein eigenes Datenmodell sinnvoller ist.

  • Feld “3D” -> entfernt

In einer der ersten Sitzungen wurde “3D” als anonymer Vorschlag gemacht. Es ist nicht genau bekannt, was damit gemeint ist. Eine Angabe von 3D-Daten als Punktwolke in WKT wäre theoretisch möglich, die meisten Landesämter haben aber vermutlich nur 2D-Daten. 3D-Daten können als Datenverknüpfung verlinkt werden.

Zur Kategorie Verortung werden keine weiteren Anmerkungen oder Ergänzungen vorgetragen.

5.2 Kategorie “Verantwortlichkeit”

In der Kategorie “Verantwortlichkeit” sollen Felder enthalten sein, die die zuständige(n) Behörde(n) und datenhaltende(n) Institution(en) angeben. Mit “Verantwortlichkeit” sind die für die Daten Verantwortlichen gemeint.

Vorgesehen ist zu Beginn das Feld “Fachbehörde” für die zuständige Fachbehörde, die für das Objekt zuständig ist, und das Feld “Datenhaltende Institution” für die Institution, die die Daten zum Objekt verwaltet.

Zu überlegen ist gemäß der föderalen Denkmalschutzregelung eine Aufteilung in Fachbehörde, Genehmigungsbehörde und Vollzugsbehörde, da sich alle drei unterscheiden können. Da Genehmigungen in Bezug auf Forschungsdaten notwendig sind/sein können, hat die Angabe eine Relevanz. Bei der Angabe geht es nicht um die Angabe des Verwaltungsweges bzw. der Verwaltungsregelungen, die sich zudem in den Ländern unterscheiden, sondern um die Angabe der beteiligten Behörden.

Insbesondere die Genehmigungsbehörde ist auch eine relevante Angabe für die später zu behandelnden Schutzflächen. Da nicht alle (Denkmal-)Objekte auch Schutzobjekte sind, sollte diese Information aber auch in diesem Modell inbegriffen sein. Gerade für die kirchliche Denkmalpflege, für die an einigen Stellen Sonderregelungen gelten, ist die Angabe der Genehmigungsbehörde wichtig. Sie sollte aber kein Pflichtfeld sein.

Hinweis, dass die Genehmigungsbehörde an dieser Stelle nicht mit der Genehmigungsbehörde für Nachforschungsgenehmigungen verwechselt werden darf. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die fehlende Angabe einer Genehmigungsbehörde bedeutet, dass es keine Auflagen/Vorgaben zu einem Objekt gibt. Diese Hinweise müssen später in einer Art vorgeschobenem Disclaimer enthalten sein.

Das Feld “Genehmigungsbehörde” wird als optionales Feld aufgenommen.

Die nächste Sitzung des CC findet statt am 07.07. von 11:00–13:00 Uhr.

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5. Sitzung, 16.06.2025, 10:30-12:30 Uhr

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