6. Sitzung, 07.07.2025, 11:00-13:00 Uhr

Protokoll des NFDI4Objects Community Clusters “Denkmal-, Maßnahmen-, Schutzflächen / Protected Heritage Sites”

vom 07.07.2025, 11:00-13:00 Uhr

Chairs: Ulrich Himmelmann (GDKE), Christian Bollacher (LAD)

Teilnehmende: 23

Agenda

  1. Begrüßung und Tagesordnung

  2. Termine und Ankündigungen

  3. Neubenennung der ehemaligen Denkmalfläche

  4. Arbeitsphase

1. Begrüßung und Tagesordnung

Die Chairs begrüßen die Anwesenden, eröffnen die Sitzung und stellen die Tagesordnung vor. Kurzer Rückblick zur letzten Sitzung.

2. Termine und Ankündigungen

Die nächsten Treffen des CCs finden statt am Montag, 28.07.2025 und 18.08.2025, jeweils von 11-13 Uhr.

In der Sitzung am 28.07. wird mit der Besprechung der Maßnahmenflächen begonnen.

In der Sitzung am 18.08. wird das Thema “Datierung” schwerpunktmäßig behandelt. Hierzu sind alle herzlich eingeladen und aufgefordert, Beispiele aus den eigenen Institutionen und Datensystemen mitzubringen.

Zu behandelnde Fragen sind u.a.:

  • Wie soll die Datierung angegeben werden? Absolut oder relativ, von/bis?

  • Kann die Datierung über einen (mehrstufigen) Thesaurus angegeben werden?

  • Wird ein weiteres Feld für zusätzliche, ergänzende Datierungsangaben benötigt?

3. Neubenennung der ehemaligen Denkmalfläche

Die Abstimmung zur Neubenennung der ehemaligen “Denkmalfläche” wurde beendet. 28 Teilnehmende haben abgestimmt. Mit Abstand die meisten Stimmen hat das “Kulturerbeobjekt” erhalten. Dieser Name wird somit festgelegt für

“ein Datenobjekt, das einen geografisch verortbaren Punkt oder Bereich beschreibt,
an dem mindestens ein denkmalpflegerisches, archäologisches oder paläontologisches Ergebnis nachgewiesen vorliegt oder vorgelegen hat”
.

Wichtig ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass es bei dieser Benennung lediglich um einen Namen für das Datenmodell geht, der ein Alias zu den in den Landesämtern üblichen Bezeichnungen bildet. An den Systemen der Ämter wird nichts geändert, der Name hat außer einem Erkennungswert bezgl. des Inhalts keinen Effekt.

4. Arbeitsphase

Die hier besprochenen Datenmodelle sollen möglichst auch mit Kolleg:innen in den jeweiligen Institutionen diskutiert werden. Kommentare und Anregungen können jederzeit gerne per E-Mail an das Moderatorenteam geschickt werden.

Bei den hier als Diskussionsgrundlage gezeigten Datenmodellen handelt es sich um schematische Darstellungen, die für die bessere Lesbarkeit in Excel-Tabellen angelegt wurden. Letztlich werden die Felder selbstverständlich in eine Datenbankstruktur überführt.

4.1 Kategorie: Verantwortlichkeit

Die drei Felder “Fachbehörde”, “Genehmigungsbehörde” und “Datenhaltende Institution” sind alle als Freitextfelder angelegt. Sofern vorhanden wird aber empfohlen, hier eine institutionelle ID oder URL anzugeben (z.B. ROR, GRID, GND). Diese Empfehlung soll im Whitepaper verschriftlicht werden.

4.2 Kategorie: Technische Angaben zum Datensatz
  • Feld “Datenhaltendes System”

Für Datennutzende ist dies ein wichtiges Feld, um nachvollziehen zu können, woher die Daten genau stammen. Da die LDAs mitunter mehrere Systeme nutzen, reicht es in der Regel nicht aus nur die Institution zu nennen. In RLP werden beispielsweise derzeit sechs unterschiedliche Denkmalfachsysteme genutzt, die zu differenzieren absolut sinnvoll ist.

  • Felder “Letzte Änderung”, “Datenexport”

Die Felder “Letzte Änderung” und “Datenexport” sind als Pflichtfelder vorgeschlagen. Diese werden in der Regel von den Systemen automatisch generiert.

  • Feld “Datenerstellung”

Das Feld “Datenerstellung” meint die digitale Ersterfassung im System, auch im Fall von älteren Datensätzen, die ursprünglich analog erfasst wurden. Informationen zu Altdatensätzen werden im Datenmodell zum Austausch von Maßnahmenobjekten aufgenommen. Da das genaue Datum der Datenerstellung nicht immer bekannt ist, z.B. bei der Nachinventarisierung von Altdaten, ist es kein Pflichtfeld.

  • Feld “Lizenz”

Da die meisten Landesämter nicht mit eigenen Lizenzen arbeiten, sondern mit Nutzungsvereinbarungen, ist die Frage wie dieser Punkt im Datensatz angegeben wird. Eine Nutzungsvereinbarung im Sinne einer rechtlichen Rahmenbedingung ist sehr lang und sprengt hier vermutlich den Umfang. In Analogie zu Open Data und Creative Common Lizenzen sollte geprüft werden, ob es etwas brauchbares für den Kulturbereich gibt. Da die Datenfreigabe über Acces-Level gestaffelt möglich sein soll, reicht vielleicht die Angabe “frei verfügbar” oder “Nutzungsvereinbarung” mit Verweis auf die entsprechende Vereinbarung. Näheres könnte in den Access-Leveln definiert werden, die in der Zukunft noch besprochen werden müssen.

Zusätzlich wird ein Feld “Urheber” angelegt, in dem der/die Datenurheber:in am Datensatz im rechtlichen Sinn genannt wird. Inbegriffen sind hier nicht Urheber:innen möglicher verlinkter Daten, diese müssen separat angegeben werden oder bereits in den Daten enthalten sein (z.B. beim Vorschaubild oder verlinkten Daten).

  • Feld “Bemerkung”

Dieses Feld ist als genormte Stelle gedacht, um Informationen einzutragen, die an keiner anderen Stelle passen, aber wichtige Ergänzungen darstellen, die man gerne mit liefern möchte. Wenn es sich dabei um struktuierte Daten handelt, sollten diese natürlich besser in zusätzlich angelegte Felder eingetragen werden. Das ist aber i.d.R. mit höherem Aufwand verbunden und muss durch die IT erfolgen. Wichtig wäre eine entsprechende Empfehlung im Whitepaper zu integrieren, wo und wie ergänzende Infomationen aufgeführt werden sollen.

4.3 Zusammenfassung der Pflichtfelder dieses Datensatzes

Folgende Felder wurden als Pflichtfelder definiert: globale-ID, Interne Kulturerbeobjekt-ID, Typ, Datierung, Geometrie, EPSG, Fachbehörde, Datenhaltendes System, letzte Änderung, Datenexport

Beim Feld “Datenhaltendes System” werden Bedenken bezgl. des Datenschutzes geäußert. Allerdings soll hier lediglich der Name des Systems eingetragen werden, nicht die verwendete Software.

Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass aus manchen Landesämtern keine Geometrie geliefert werden kann. Mit Verweis auf die bereits geführte Diskussion zu diesem Punkt (siehe Protokoll vom 27.5.2025) einigen sich die Anwesenden darauf, das Feld als Pflichtfeld beizubehalten. Das Feld ist für einen Minimaldatensatz unverzichtbar und kann auch nicht durch indirekte Georeferenzen ersetzt werden, da dann keine automatische Nutzung u.a. für den geplanten Geodatendienst mehr möglich wäre. Kann oder darf die genaue Geometrie seitens einer datenhaltenden Institution nicht angegeben werden, sind übergeordnete Geometrien wie Gemarkung, Gemeinde, Stadt oder Bundesland möglich. Über das Feld Lagebezeichnung können Informationen wie die Adresse abgerufen werden, sodass darüber auch genauere Hinweise zur geografischen Lage möglich sind. Außerdem soll das Feld Lagegenauigkeit auf solche Genauigkeitsstufen verweisen. Eine entsprechende Handlungsempfehlung wird im Whitepaper formuliert.

Abschluss

Das erste Datenmodell ist damit abgeschlossen - bis auf das Feld Datierung, das aufgrund der Komplexität einer gesonderten Sitzung bedarf, die am 18.08. stattfinden wird. Im Anschluss wird das Datenmodell in einer Testphase mit einzelnen Kulturerbeobjekten getestet. Ist dieser Test bestanden, wird das Modell per E-Mail allen Beteiligten des CCs als Vorschlag zur Abstimmung vorgelegt. Anschließend findet sich eine Schreibgruppe, die das Modell verschriftlicht und genauer erläutert (vermutlich zusammen mit den anderen drei Modellen).

In der kommenden Sitzung am 28.7. wird am 2. Datenmodell zum Austausch von Maßnahmenobjekten weiter diskutiert.

In der Sitzung am 18.8. wird das Schwerpunktthema “Datierung” behandelt.

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6. Sitzung, 07.07.2025, 11:00-13:00 Uhr

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